Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienvermittler)
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO.
Für diese Erlaubnis genötigt der Gewerbetreibende die persönliche Zuverlässigkeit und sollte geordneten Vermögensverhältnissen nachweisen.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34 c Abs. 1 GewO ist die
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Der Fachbereich Bürgerservice
Gewerbeangelegenheiten
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
wenn sich der Betriebssitz in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper befindet oder errichtet werden soll.
Notwendige Unterlagen
Was wird benötiget zur Bearbeitung des Antrages:
1. Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG;
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Das Führungszeugnis wird
direkt an die Gewerbebehörde gesandt.)
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 150 Abs. 5
GewO (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Der Auszug wird
direkt an die Gewerbebehörde gesandt.);
3. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes;
4. Selbstauskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht (einzuholen über
5. Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit (gemäß § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung);
6. Falls bereits ein Gewerbe ausgeübt wird oder in den letzten drei Jahren ausgeübt wurde;
Gewerbeanmeldung in Kopie.
Die oben aufgeführten Unterlagen (außer der Gewerbeanmeldung, sollten nicht älter als 3 Monate sein.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sind darüber hinaus erforderlich:
-
Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes über die Eintragung der Gesellschaft
-
Gesellschaftervertrag und Gesellschafterbeschluss zur Bestellung der Geschäftsführer
-
Unterlagen zu Nr. 1 - 5 sind für alle vertretungsberechtigten Personen erbracht werden
-
Unterlagen zu 2 – 5 für die juristische Person selbst.
-
Unterlagen für Personengesellschaften sind telefonisch zu erfragen.
Erlaubnisgebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis sind nach der jeweils geltenden Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Gebühren zu erheben.
Diese betragen zur Zeit in unserem Zuständigkeitsbereich je Tätigkeitsfeld 300,00 €.
Weitere wichtige Hinweise
1. vor Beginn der Gewerbeausübung ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO anzumelden.
2. Als Bauträger und Baubetreuer im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO unterliegen Sie den Bestimmungen der
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie sind daher gemäß § 16 der MaBV unter anderem
dazu verpflichtet, sich jährlich von einem geeignetem Prüfer auf Einhaltung der sich aus den §§ 2 –
14 MaBV ergebenen Pflichten überprüfen zu lassen und uns eine Ausfertigung des erstellten
Prüfberichtes vorzulegen. Sollten Sie in dem betreffenden Jahr keine Prüfungspflichtigen Tätigkeiten
ausgeübt haben, so tritt an die Stelle des Prüfberichtes die so genannte Negativerklärung.
Ansprechpartner
Frau Hüddersen
hueddersen@saale-wipper.de
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerservicePlatz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Frau Hüddersen
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten (039262) 877-212