Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienvermittler)


Allgemeine Informationen

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Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO.

Für diese Erlaubnis genötigt der Gewerbetreibende die persönliche Zuverlässigkeit und sollte geordneten Vermögensverhältnissen nachweisen.

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34 c Abs. 1 GewO ist die

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Der Fachbereich Bürgerservice

Gewerbeangelegenheiten

Platz der Freundschaft 1

39439 Güsten

 

wenn sich der Betriebssitz in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper befindet oder errichtet werden soll.


Notwendige Unterlagen

Was wird benötiget zur Bearbeitung des Antrages:

1. Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG;

(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Das Führungszeugnis wird

direkt an die Gewerbebehörde gesandt.)

 

2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 150 Abs. 5

GewO (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Der Auszug wird

direkt an die Gewerbebehörde gesandt.);

 

3. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes;

 

4. Selbstauskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht (einzuholen über

www.vollstreckungsportal.de);

 

5. Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit (gemäß § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung);

6. Falls bereits ein Gewerbe ausgeübt wird oder in den letzten drei Jahren ausgeübt wurde;

Gewerbeanmeldung in Kopie.

 

Die oben aufgeführten Unterlagen (außer der Gewerbeanmeldung, sollten nicht älter als 3 Monate sein.

Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sind darüber hinaus erforderlich:

Erlaubnisgebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis sind nach der jeweils geltenden Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Gebühren zu erheben.

Diese betragen zur Zeit in unserem Zuständigkeitsbereich je Tätigkeitsfeld 300,00 €.

Weitere wichtige Hinweise

1. vor Beginn der Gewerbeausübung ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO anzumelden.

2. Als Bauträger und Baubetreuer im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO unterliegen Sie den Bestimmungen der

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie sind daher gemäß § 16 der MaBV unter anderem

dazu verpflichtet, sich jährlich von einem geeignetem Prüfer auf Einhaltung der sich aus den §§ 2 –

14 MaBV ergebenen Pflichten überprüfen zu lassen und uns eine Ausfertigung des erstellten

Prüfberichtes vorzulegen. Sollten Sie in dem betreffenden Jahr keine Prüfungspflichtigen Tätigkeiten

ausgeübt haben, so tritt an die Stelle des Prüfberichtes die so genannte Negativerklärung.

 

Ansprechpartner

Frau Hüddersen

hueddersen@saale-wipper.de

 


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau Hüddersen
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Telefon (039262) 877-212


Formulare

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