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Annahme von Anträgen für Ausstellung von Urkunden durch das Standesamt


Allgemeine Informationen

Die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. August 2004 (GVBl. LSA S. 554)


Gebühren

1. Eheschließung  
1.1.

 

 

Prüfung der Ehefähigkeit

a) bei Anmeldung der Eheschließung oder bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

b) wenn in Fällen des Buchstaben a ausländisches Recht zu beachten ist

 

40,00 EUR

 

70,00 EUR

1.2. Durchführung der Eheschließung vor einem anderen, als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt

30,00 EUR

1.3. für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung 70,00 EUR
2.  Begründung einer Lebenspartnerschaft  
2.1.

Prüfung der Voraussetzungen der Begründung einer Lebenspartnerschaft

a) bei Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft  

b) wenn in Fällen des Buchstaben a ausländisches Recht zu beachten ist

 

 

40,00 EUR

70,00 EUR

2.2. 

Durchführung der Begründung der Lebenspartnerschaft vor einem anderen, als dem für die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Standesamt 

30,00 EUR

2.3.  Mitwirkung bei der Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden 70,00 EUR
3. Namensrechtliche Erklärungen  
3.1. für die Beurkundung oder die Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 20,00 EUR
3.2. für die Erteilung der Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung oder eine Namensangleichung

10,00 EUR

4. Sonstige Amtshandlungen  
4.1. für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung  an Eides statt 20,00 EUR
4.2. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch/ Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch/ Lebenspartnerschaftregister, dem Geburtenbuch/ Geburtenregister, dem Sterbebuch/Sterberegister,den früheren Standesregistern 10,00 EUR
4.3. für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 01. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch   10,00 EUR
4.4. für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde   10,00 EUR
4.5. für ein zweites oder jede weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde-soweit es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird - die Hälfte der Gebühr nach Tarifstellen 4.2. bis 4.5.   
4.6.

für die Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht

a)in ein Personenstandsbuch/ Personenstandsregister, Lebenspartnerschaftsbuch/ Lebenspartnerschaftsregister  

b) in die Sammelakte

 

 

5,00 EUR

 

12,00 EUR

4.7.  für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand

20,00 - 70,00 EUR


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau Große
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Telefon (034692) 283-333


Formulare

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