Ausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Verbandsgemeindebürgermeisterin/s) der Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (KVG LSA GVBl. S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Saale-Wipper folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:
In der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Salzlandkreis ist die Stelle
der/s Verbandsgemeindebürgermeisterin/Verbandgemeindebürgermeisters
zum 13. Januar 2024 neu zu besetzen.
Die Wahl findet am 03. September 2023 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Fällt auf keine(n) Bewerberin/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 17. September 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper hat ihren Sitz in der Stadt Güsten, besteht aus den 5 selbständigen Mitgliedsgemeinden Stadt Alsleben (Saale), Stadt Güsten, Gemeinde Plötzkau, Gemeinde Ilberstedt und Gemeinde Giersleben und hat derzeit ca. 10.000 Einwohner.
Die/der Hauptverwaltungsbeamtin/e wird gemäß § 61 Absatz 1 und § 62 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in den jeweils geltenden Fassungen von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Amtszeit beträgt sieben Jahre und beginnt am 13. Januar 2024.
Die/der Hauptverwaltungsbeamtin/e leitet die Verwaltung der Verbandsgemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des KVG LSA und des Verbandsgemeinderates. Sie/Er vertritt und repräsentiert die Verbandsgemeinde Saale-Wipper.
Die/der Hauptverwaltungsbeamtin/e wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) zurzeit in der Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Wählbar sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des KVG LSA Deutsche im Sinnen von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerberinnen/Bewerber zur/zum Hauptverwaltungsbeamtin/en müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (67 Jahre) erreicht haben. Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen.
Gemäß § 30 Abs. 3 KWG LSA muss die Bewerbung für die Wahl zum Hauptverwaltungsbeamten von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Es sind 85 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (Formblätter dazu sind im Wahlamt der Verbandsgemeinde Saale-Wipper kostenlos erhältlich.)
Für Bewerberinnen/Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Damit sind Bewerberinnen/Bewerber, die am Tage der Bestimmung des Wahltages durch Parteien oder Wählergruppen unterstützt werden, welche im Verbandsgemeinderat durch eigene Wahlvorschläge vertreten sind, von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Dies betrifft folgende Parteien und Wählergruppen: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, Freie Wähler Plötzkau, Freie Bürger Giersleben, UWV Ilberstedt, Bürger für Bürger Wählergemeinschaft.
Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 3 KWG LSA ist von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften nach § 30 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA auch der Amtsinhaber, der sich erneut um das Amt bewirbt, befreit.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (nach Muster der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt), dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der §§ 38a sowie 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerberinnen/Bewerber anderer Mitgliedsstaaten der EU) sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an die
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
z. Hd. Gemeindewahlleiterin
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
mit der Kennzeichnung
Bewerbung Verbandsgemeindebürgermeisterin/Verbandsgemeindebürgermeister
einzureichen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Namen, Vornamen,
- Beruf,
- Geburtsjahr,
- Postleitzahl und Wohnort
- Unterstützungsunterschriften (auf amtlichen Formblättern gem. Anlage 6 des § 30 KWO LSA)
- Bescheinigung des Wahlrechts
Ihr ist eine Bescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde des Bewerbers/der Bewerberin über die Wählbarkeit (Anlage 9 zu § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 KWO LSA) beizufügen.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, dem 07. August 2023, 18:00 Uhr.
Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.
Alle amtlichen Formblätter werden kostenfrei während der Dienststunden oder nach Vereinbarung durch die Gemeindewahlleiterin der Verbandsgemeinde Saale-Wipper zur Verfügung gestellt.
Güsten, den 30. März 2023
gez. Jan Ochmann
Verbandsgemeindebürgermeister