Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Überschwemmungsgebiet Saale
Im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes (Datum der Veröffentlichung: 17.09.2024) wird die vorgesehene Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale amtlich bekanntgemacht.
Vor der Festsetzung liegt der Verordnungsentwurf bei der Wasserbehörde für die Dauer von einem Monat zur Einsicht aus. Zum Entwurf der Verordnung kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde geäußert werden.
Auslegungszeitraum: 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024
Auslegungsort: Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde, Dessauer Str. 70, Zimmer 200, 06118 Halle (Saale)
Zeitgleich werden die Unterlagen auf nachstehender Internetseite bereitgestellt:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Unterlagen im Auslegungszeitraum auch in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich Bau in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung ((039262) 877 - 0) einzusehen.
07.08.2024
gez. Ochmann
Verbandsgemeindebürgermeister