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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Güsten

Güsten, den 30.09.2024

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Güsten zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 01.09.2023 bis 30.09.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Güsten befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 15.10.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der
Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 30.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 öffentlich ausgelegt.
 

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal
 

Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr


und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich Bau in 06425 Alsleben (Saale),
Markt 1


Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr


und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung ((039262) 877 - 0).


Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klimalaerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalischeeinwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-derlaermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saale-Wipper einzusehen.
 

Sie haben die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Fachbereich Bau, in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 oder per E-Mail an – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Güsten abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
 

18.09.2024


gez. Michael Kruse
Bürgermeister

 

 

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