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Haushalt Gemeinde Ilberstedt

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung download

 

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Ilberstedt für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S.288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat die Gemeinde Ilberstedt die folgende, vom Gemeinderat der Gemeinde Ilberstedt in der Sitzung am 04.12.2017 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

1. im Ergebnisplan mit dem

 

a) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.599.600 Euro

 

b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.220.500 Euro

 

2. im Finanzplan mit dem

 

a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.462.600 Euro

 

b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.048.500 Euro

 

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 44.900 Euro

 

d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 37.800 Euro

 

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro

 

f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 139.900 Euro

 

festgesetzt.

§ 2

 

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 800.000 Euro festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

(Grundsteuer A) auf 320 v. H.

 

1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 370 v. H.

 

§ 6

 

weitere Festsetzungen

 

Nach § 103 Absatz 2 und 3 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Gemeinde Ilberstedt eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

 

  1. Als erheblicher Fehlbetrag im Sinne von § 103 Abs. 2 Nr. 1 KVG ist die Entstehung oder Erhöhung eines Jahresfehlbetrages, wenn dieser 5 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigt, anzusehen.

  2. Als erhebliche im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG gelten bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltsposten, wenn diese 5 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Für Mehrauszahlungen gelten die gemachten Ausführungen entsprechend.

    1. Für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird die Wertgrenze im Sinne von § 103 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA auf 30.000 Euro festgesetzt.

       

       

      Ilberstedt, den 16.01.2018

       

       

      _______________ Siegel

      Lothar Jänsch

      Bürgermeister der

      Gemeinde Ilberstedt

       

      2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

       

      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 12 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA in Verbindung mit § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme

       

      vom 22.01.2018 bis 01.02.2018

       

       

      in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 (Rathaus Anbau), Zimmer 2.1. und 2.2. zu den üblichen Sprech- und Öffnungszeiten wie folgt öffentlich aus.

       

      Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

      Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

      Mittwoch geschlossen

      Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

      Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

       

      Die nach dem § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises am 10.01.2018 unter dem Aktenzeichen 10.15.2.00-Wa-1338/17 erteilt worden. Weitere Genehmigungen bedarf es durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises nicht.

       

       

      Ilberstedt, den 16.01.2018

       

       

       

      ______________________         Siegel

      Lothar Jänsch

      Bürgermeister der

      Gemeinde Ilberstedt