Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Alsleben (Saale)

Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Alsleben (Saale)

 

Die Stadt Alsleben (Saale) schreibt die Stelle des

 

ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

 

zum    01. Januar 2026 aus.

 

Die Stadt Alsleben (Saale) ist eine eigenständige Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und hat etwa 2.400 Einwohner.

 

Die Bürgermeisterwahl findet am      16. November 2025    statt.

Eine mögliche Stichwahl findet am   30. November 2025    statt.

 

Die Amtszeit beträgt 7 Jahre.

 

Der ehrenamtliche Bürgermeister (m/w/d) wird als Direktwahl unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsleben (Saale) gewählt.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten.

§ 43 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die vorgenannten Voraussetzungen hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Bewerber von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (Entsprechend Muster der Anlage 8b der KWO LSA), dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

 

Die Bewerbung für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) muss von mindestens ein von Hundert der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, demnach 20 Wahlberechtigten des Wahlgebietes, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. § 21 Abs. 9 Satz 5,6,8 und 9 Kommunalwahlgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gilt entsprechend.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs.10 Satz 1 des KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberin bzw. den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des KWG LSA abgegeben wurde.

Formblätter für Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung der Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung, Zustimmungserklärung, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber anderer Mitgliedsstaaten der EU sind in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Wahlamt , grosse@saale-wipper.de, Tel. 034692/283-333 in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1, Rathaus, Zimmer 3, kostenlos erhältlich.

 

Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist spätestens bis zum 09. September 2025 an

Verbandgemeinde Saale-Wipper

Gemeindewahlleiterin Frau Große

Platz der Freundschaft 1

39439 Güsten

einzureichen.

Ihr ist eine Bescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde des Bewerbers über die Wählbarkeit (Anlage 9a KWO LSA) beizufügen.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Stellenausschreibung und endet am  09. September 2025, 18:00 Uhr. Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.

 

Alsleben (Saale), den 26. Juni 2025

 

gez. Fred Grüneberg

Erster stellvertretender Bürgermeister