Öffentliche Bekanntmachung - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

SCHLUSSFESTSTELLUNG gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren Giersleben/Strummendorf (B6n) Salzlandkreis Verf.-Nr. ASL 7.129

 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

- Flurbereinigungsbehörde –


Öffentliche Bekanntmachung

 

SCHLUSSFESTSTELLUNG
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im

 
Flurbereinigungsverfahren Giersleben/Strummendorf (B6n)
Salzlandkreis

Verf.-Nr.   ASL 7.129

 

1.     Schlussfeststellung

 

In der Flurbereinigung Giersleben/Strummendorf (B6n), Salzlandkreis, wird hiermit nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Schlussfeststellung erlassen.

Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seiner Nachträge 1 und 2 bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.

 

Für das Flurbereinigungsverfahren ist festzustellen, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft nicht abgeschlossen sind. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt erst mit Ablauf der verbleibenden Aufgaben mit Datum vom 31.12.2028.

Sie bleibt vorübergehend über die Beendigung des Verfahrens nach § 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Flurbereinigung bestehen.

 

Der Teilnehmergemeinschaft verbleiben folgende Aufgaben:

·        Zweckbindungsfrist der Maßnahme W05 (Bauabschnitt I und II)

 

 

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft enden mit Ablauf der Zweckbindungsfrist zum 31.12.2028.

 

Das Flurbereinigungsverfahren ist mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beendet.

 

2.     Begründung der Schlussfeststellung

 

Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist zulässig und begründet. Alle Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes sind ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen zwischen den Beteiligten, Teilnehmergemeinschaft und Flurbereinigungsbehörde sind unanfechtbar erledigt.

 

Die Unterlagen für die Berichtigung der öffentlichen Bücher und die des Liegenschaftskatasters sind an die dafür zuständigen Behörden abgegeben worden. Die Berichtigung ist erfolgt.

 

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.

 

3.     Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt einzulegen.

Gegen die Schlussfeststellung steht nach § 149 Abs.1 FlurbG auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die obere Flurbereinigungsbehörde zu.

 

Im Auftrag

 

Anke Zwierzina                      (DS)

 

 

 

 

 

Die vorstehende Schlussfeststellung kann im Internet unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-mitte/flurneuordnung/landkreis-salzlandkreis/flurb-asl-129 eingesehen werden.

 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem FlurbG zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter https://lsaurl.de/alffmittedsgvo zu finden.