Bekanntmachung der Stadt Alsleben (Saale) über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt
am 06. September 2026
1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Stadt Alsleben (Saale)
liegen in der Zeit vom 17.08.2026 bis 21.08.2026
während folgender Dienststunden
montags von 09:00 bis 12:00 Uhr
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1, Raum 2
sowie
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
im Bürgerbüro der Stadt Alsleben (Saale), Markt Nr. 1, 06425 Alsleben (Saale)
zur jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichniseingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 21.08.2026 bis 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1, Raum 2 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 16.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 21 - Bernburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 7 der Landeswahlordnung (LWO) (bis zum 16.08.2026 oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1 LWO (bis zum 21.08.2026) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 7 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum
04.09.2026, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1, Raum 2 mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Am 05.09.2026 bis 12 Uhr ist der letzte Tag für die Erteilung eines Wahlscheines bei Glaubhaftmachung, dass dem Wahlberechtigten der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle, in 06406 Bernburg (Saale), Karlsplatz 37 (Kreishaus 1) absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Alsleben (Saale), den 16. Juli 2026
gez. Anja Twietmeyer
Bürgermeisterin der Stadt Alsleben (Saale)
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