Mitteilung zu geplanten Baumfällungen und Baumpflege

 
In der Zeit vom 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres können Bäume im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden.

In der Verbandsgemeinde Saale-Wipper gibt es für die Stadt Güsten, die Stadt Alsleben (Saale), die Gemeinde Ilberstedt, die Gemeinde Plötzkau und deren Ortsteile geltende Satzungen zum Schutz des Baumbestandes.

Daraus ergibt sich die Pflicht für alle Grundstücksbesitzer, einen Antrag zur Baumfällung bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper zu stellen.

Das entsprechende Antragsformular ist unter Formulare, FB Bürgerservice hinterlegt. Eine formlose Antragstellung ist ebenfalls möglich.

Richten Sie den Antrag an die

Verbandsgemeinde Saale-Wipper
FB Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Tel.: +49 34692 283 514
E-Mail: info@saale-wipper.de.

 

Nach der Antragstellung erfolgt durch den zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Saale-Wipper eine Besichtigung des Baumes/ der Bäume, um den Grad der Gefährdung zu ermitteln.

WICHTIG: Für die Gemeinde Giersleben ist der Antrag zur Baumfällung beim Salzlandkreis, FD Natur und Umwelt zu stellen.

Salzlandkreis
42 FD Natur und Umwelt
06400 Bernburg (Saale)
Tel.: +49 3471 684-0
Fax: +49 3471 684-561010

 
Nach den letzten trockenen Sommern hat der Baumbestand mit Ausfallerscheinungen reagiert. So sind vermehrt die Fichten als Flachwurzler, aber auch Lebensbaumhecken, Birken, Eschen und einige Arten an Obstgehölzen vertrocknet. Durch den Buchsbaumzünsler sind in diesem Jahr flächige Schäden bis zum Vertrocknen der Buchsbäume zu beobachten.

Um dem Ausbreiten von Schädlingen, Pilzen und Baumkrankheiten vorzubeugen, sollten über das Winterhalbjahr die toten Bäume und Sträucher entnommen werden.

Es ist wichtig, dass für die entfernten Bäume und Sträucher entsprechender Ersatz gepflanzt wird, denn für die Insekten, Kleintiere und Vögel wird ein neuer naturnaher Lebensraum benötigt.
Dabei sind Blühsträucher und Bäume, wie Laubholzarten den Nadelgewächsen, vorzuziehen, da diese in unserer Landschaft eine natürliche Verbreitung haben.

 

Der Fachbereich Bürgerservice