Öffentliche Auslegung
Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Ilberstedt
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilberstedt hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Ilberstedt beschlossen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA 1993, 334), in der derzeit geltenden Fassung ist das Bestandsverzeichnis nach Fertigstellung sechs Monate öffentlich auszulegen.
Das Straßenbestandsverzeichnis liegt in der Zeit vom
01. Dezember 2025 bis 31. Mai 2026
im Rathaus der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 (Anbau), Zimmer 1.5 zu den üblichen Sprech- und Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ilberstedt, den 20.11.2025
gez.
Lothar Jänsch
Bürgermeister
Gemeinde Ilberstedt









