Öffentliche Bekanntmachung - Einstellungsbeschluss - vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Mukrena
Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wurde mit Beschluss vom 18.12.2006 das Flurbereinigungsverfahren Mukrena angeordnet. Gemäß § 9 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), ergeht folgender Beschluss:
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Mukrena,
Landkreis: Salzlandkreis
Verfahrenskennung: BB3066
wird hiermit eingestellt.
Dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegt:
Gemarkung: Beesenlaublingen
Flur: 6 tlw.
Die Einstellung umfasst alle im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Flurstücke.
Teilnehmergemeinschaft
Mit der Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens Mukrena erlischt die Teilnehmergemeinschaft Mukrena mit Sitz in Mukrena.
Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums (Veränderungssperre)
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen werden alle zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung im Sinne von § 34 FlurbG aufgehoben.
Herstellung eines geordneten Zustandes
Gemäß § 9 Abs. 2 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde verpflichtet einen geordneten Zustand herzustellen. Aufgrund der Ermangelung an eingetreten Veränderungen entfällt die Aufstellung eines Abwicklungsplanes.
Begründung
Das Flurbereinigungsverfahren Mukrena wurde mit Beschluss des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau vom 18.12.2006 angeordnet.
Zuständigkeit durch die untere Flurbereinigungsbehörde ist gem. § 86 Abs. 2 FlurbG gegeben.
Ziel des Verfahrens war es, negative Auswirkungen von eintretenden Hochwasserereignissen auf die örtliche Bebauung sowie die landwirtschaftliche Nutzfläche durch eine Verbesserung des Wasserabflusses zu reduzieren.
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens wurden verschiedene Varianten zur Hochwassersicherung geprüft. Die ursprünglich geplante Realisierung eines Umfluters stellt keine sinnvolle Hochwassersicherung dar. Durch die Untersuchungen wurden auch keine anderen Lösungen gefunden, die im Flurbereinigungsverfahren Mukrena realisierbar sind und ein gutes Kosten – Nutzen – Verhältnis aufweisen. Zum Zeitpunkt der Anordnung war dies jedoch so nicht erkennbar.
Zudem sind alle im Rahmen der Voruntersuchung erarbeiteten sinnvollen Maßnahmen zur Hochwassersicherung in anderen Gebieten lokalisiert.
Diese nachträglich eingetretenen Umstände bewirken, dass das Ziel des angeordneten Flurbereinigungsverfahrens nicht erreicht werden kann. Eine Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens ist demnach nicht zweckmäßig.
Im Verfahrensgebiet sind keine Maßnahmen durchgeführt und keine Verwaltungsakte erlassen worden. Die Herstellung eines geordneten Zustandes sowie die Beseitigung von Schäden für die Landwirtschaft, die allgemeine Landeskultur oder die Agrarstruktur ist daher nicht durchzuführen. Finanzielle Aufwendungen sind der Teilnehmergemeinschaft daher hierfür nicht entstanden.
Die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Einstellung des Flurneuordnungsverfahrens sind somit gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Einstellung des Flurbereinigungsverfahren Mukrena kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
Im Auftrag
DS
gez. Näther
Auslage
Dieser Beschluss mit Begründung, das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke und die Gebietskarte liegen gemäß § 6 Abs 3 FlurbG in den Gemeinden, in denen beteiligte Grundstücke liegen, hier Stadt Könnern, Markt 1 in 06420 Könnern, zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau, während der Dienststunden eingesehen werden.
Im Auftrag
gez. Rasehorn
Zusätzlich können alle Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Mukrena im Internet unter
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/flurneuordnung/verfahren-im-salzlandkreis/f-mukrena
zur Information eingesehen werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.sachsen-anhalt.de
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.sachsen-anhalt.d









