Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) des Flurbereinigungsverfahrens Alsleben vom 25.11.2025
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren: Alsleben
Landkreis: Salzlandkreis
Verfahrens-Nr.: BB5026
I. Ladung
Die Flurbereinigungsbehörde hat mit Beschluss vom 24.11.2006 das Flurbereinigungsverfahren Alsleben angeordnet. Das Verfahrensgebiet ist mit der 1. Änderungsanordnung vom 03.11.2008 geändert worden. Die Beschlüsse dazu sind unanfechtbar. Mit dem Flurbereinigungsbeschluss ist gemäß § 16 Flurbereinigungsbesetz FlurbG in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert am 19.12.2008 (BGBl S. 2794) die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Alsleben als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Die Teilnehmergemeinschaft setzt sich aus den Eigentümern und den Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, sowie den Inhabern von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen auf diesen Grundstücken zusammen. Nach §§ 21 ff FlurbG ist der Vorstand der jeweiligen Teilnehmergemeinschaft zu wählen.
Ist der Vorstand durch Ausscheiden von Mitgliedern und Stellvertretern nicht mehr beschlussfähig, sind nach § 23 FlurbG neue Mitglieder zu wählen.
Die Teilnehmerversammlung zur Neuwahl des Vorstandes für das Flurbereinigungsverfahren Alsleben findet am
Dienstag, den 10.02.2026, um 17:00 Uhr
im Stadtgemeinschaftshaus, 06425 Alsleben
statt. Hiermit wird zu dieser Teilnehmerversammlung geladen.
II. Erläuterungen
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teil-nehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl des Vorstandes zu beteiligen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt, d. h.:
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer (die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten) am Flurbereinigungsverfahren. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Eine Bevollmächtigung für die Wahl ist möglich. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Es ist zu beachten, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Zweckmäßig ist daher die Bevollmächtigung einer Person, die selbst nicht als Teilnehmer stimmberechtigt ist und nicht schon von anderen Teilnehmern bevollmächtigt wurde.
Die Mitglieder des Vorstandes wirken ehrenamtlich für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens. In den Vorstand wählbar sind auch Personen, die nicht Teilnehmer am Verfahren sind, beispielsweise Pächter oder Bewirtschafter, Bedienstete der Kommunalverwaltung und/oder Träger von Ehrenämtern.
Die Zahl der Mitglieder des zu wählenden Vorstandes wird durch die Flurbereinigungsbehörde auf 3 festgesetzt. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Alternativ zur Wahl eines Vorstands kann die Teilnehmergemeinschaft gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 95 FlurbG im Wahltermin entscheiden, dass die Wahl eines Vorstands unterbleiben soll und stattdessen einen Vorsitzenden aus Ihrer Mitte wählen. In diesem Fall führt die Versammlung der Teilnehmer die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Der gewählte Vorsitzende hat die Aufgaben und Befugnisse eines Vorstandsvorsitzenden i.S.v. § 22 Abs.1, 25 Abs.1 und § 26 Abs.3 FlurbG.
Wahlvorschläge können bis zum 09.02.2026 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt eingereicht oder im Wahltermin vorgebracht werden. Bei Rückfragen steht Herr Uebe unter der Nummer 0340 6506-468 zur Verfügung.
Im Auftrag
DS
gez. Ahlers
III. Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 3406506-0
Telefax: +49 3406506-601
E-Mail: poststelleDE@alff.sachsen-anhalt.de
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: DatenschutzbeauftragterDE@alff.sachsen-anhalt.de









