Wahlbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 1 KWO LSA

1.         Am 16. November 2025

findet in der Stadt Alsleben (Saale)

die Bürgermeisterwahl statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

 

2.         Die Stadt Alsleben (Saale) bildet 3 Wahlbezirke

·        WB 01 Alsleben (Saale), Markt 1, Rathaus, Trauzimmer

·        WB 02 Alsleben (Saale), Pulverhof 6a, Stadtwirtschaft

·        WB 03 Asleben (Saale), OT Gnölbzig, Hauptstraße 43a, Vereinshaus Heimatverein Gnölbig e.V.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten (m/w/d) spätestens bis zum 26.10.2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. Wählen kann nur ´, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

3.         Jede wählende Person hat eine Stimme.

 

4.         Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jeden Bewerber (m/w/d) zur Kennzeichnung.

 

5.         Die wählende Person (m/w/d) gibt seine (m/w/d) Stimme in der Weise ab, dass sie bei der Verbandsgemeindebürgermeisterwahl (m/w/d) auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise den Bewerber (m/w/d) zweifelsfrei kennzeichnet, dem (m/w/d) er (m/w/d) die Stimme geben will. Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

 

6.         Die wählende Person (m/w/d) hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine (m/w/d) Person auszuweisen.

 

7.         Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine (m/w/d) Stimme nur in dem für ihn (m/w/d) zuständigen Wahllokal abgeben.

 

8.         Wahlberechtigte (m/w/d), die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.

 

9.         Wahlscheininhaber (m/w/d) können an der Wahl im Wahlgebiet, für den der Wahlschein gilt,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

 

10.       Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a) Die wählende Person (m/w/d) kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren (m/w/d) Stimmzettel.

b) Sie (m/w/d) legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen grauen Wahlumschlag und verschließt diesen.

c) Sie (m/w/d) unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl.

d) Sie (m/w/d) legt den verschlossenen amtlichen grauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen hellblauen Wahlbriefumschlag.

e) Sie (m/w/d) verschließt den Wahlbriefumschlag.

f) Sie (m/w/d) übersendet den Wahlbrief durch die Post an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter (m/w/d) so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis zum Ende der Wahlzeit eingeht.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 14.11.2025, 18.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Bürgerbüro Alsleben (Saale), Markt 1, Zimmer 08 beantragt werden. Wenn die wahlberechtigte Person (m/w/d) schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können, kann die wahlberechtigte Person (m/w/d) noch am Wahltag bis 15:00 Uhr bei Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Bürgerbüro Alsleben (Saale), Markt 1, Zimmer 08 Briefwahlunterlagen beantragen. Die beantragende Person (m/w/d) muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person (m/w/d) stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er (m/w/d) dazu berechtigt ist.

 

11.       Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

12.       Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar.

 

13.       Das Ergebnis der Briefwahl wird in den jeweiligen Urnenwahlbezirken mit eingezählt.

 

Alsleben (Saale), den 06.11.2025

 

 

gez. Anja Twietmeyer

stellv. Bürgermeisterin