Wichtige Bürgerinformation

Änderung bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen ab 1. Januar 2026
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat das Verwaltungs­vollstreckungs­gesetz (VwVG LSA) geändert. Ab 1. Januar 2026 ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) selbst dafür zuständig, rückständige Rundfunkbeiträge zu vollstrecken. Die kommunalen Vollstreckungsbehörden sind dann nicht mehr eingebunden.

Zeitlicher Ablauf
Ab 1. September 2025
Der MDR erteilt keine neuen Vollstreckungsaufträge mehr an die Städte und Gemeinden.

Ab 1. Januar 2026
Alle offenen Forderungen werden ausschließlich vom MDR bzw. vom Zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bearbeitet.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Ratenzahlungen
Ab 1. Januar 2026 sind vereinbarte Raten direkt an den MDR zu überweisen.
Bankverbindung:
Mitteldeutscher Rundfunk
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78 (Landesbank Hessen-Thüringen)
Bitte geben Sie immer Ihre Beitragsnummer an.

Bereits laufende Verfahren
Vollstreckungsverfahren, die vor dem 1. Januar 2026 eingeleitet wurden, werden nach der bisherigen Rechtslage abgeschlossen.

Fragen und Auskünfte
Für alle Anliegen rund um Ratenzahlungen oder offene Forderungen ist ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich der Zentrale Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio  zuständig.

Zweck der Gesetzesänderung
Mit der neuen Regelung sollen die Kommunen entlastet und die Bearbeitung von Rundfunkbeiträgen zentral organisiert werden.

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung.