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Schiedsstelle

 

 

Bekanntmachung der gewählten Schiedspersonen

für die Amtszeit von 2020 bis 2025

 

Zur Erfüllung der der Verbandsgemeinde Saale-Wipper obliegenden Aufgabe gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 und § 4 Abs. 1 g) der Verbandsgemeindevereinbarung vom 04.06.2009 in der zurzeit geltenden Fassung sind die Schiedsstellen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper neu zu besetzen, sobald die Amtszeit der ehrenamtlichen Schiedspersonen endet.

 

Aufgrund des Ablaufs der fünfjährigen Amtszeit war eine Neu-/ Wiederwahl erforderlich.

 

Im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Saale-Wipper wurden daraufhin am 13.05.2020 folgende Schiedspersonen für eine erneute Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt und anschließend durch das jeweils zuständige Amtsgericht bestätigt:

 

  • Diana von Zweydorf (Amtsgericht Bernburg)

  • Kurt Schuller (Amtsgericht Bernburg)

  • Jana Taraba (Amtsgericht Aschersleben

  • Georg Gemende (Amtsgericht Aschersleben)

 

Folglich behandelt die dem Amtsgerichtsbezirk Bernburg (Saale) zugehörige Schiedsstelle die Schlichtungsverfahren der Städte Alsleben (Saale) und Güsten sowie der Gemeinden Ilberstedt und Plötzkau. Die zum Amtsgerichtsbezirk Aschersleben gehörende Schiedsstelle behandelt die Schlichtungsverfahren der Gemeinde Giersleben.

 

Die Sprechstunde der Schiedsstellen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper findet jeden 1. Montag im Quartal von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Ratskeller der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten statt. Dort können sich alle innerhalb der Verbandsgemeinde wohnenden Bürger*innen z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten an die Schiedspersonen wenden.

 

Postalisch ist die Schiedsstelle über die

 

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Schiedsstelle

Platz der Freundschaft 1

39439 Güsten

 

zu erreichen.

 


 

Seit dem 1. Juli 2001 ist in Sachsen-Anhalt das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in einem Teil der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten obligatorisch vorgesehen.

 

Mit dem Faltblatt "Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt" informiert Sie das Justizministerium über das Schlichtungsverfahren. In diesem Faltblatt erfahren Sie, bei welchen Streitigkeiten Sie eine Schlichtungsstelle aufsuchen müssen, welche Schlichtungsstellen vorhanden sind, wie ein Schlichtungsverfahren läuft und welche Kosten auf Sie zukommen können.

 

Schlichten

           

 

   Aus dem Inhalt:

 

  • Wann muss ich eine Schlichtungsstelle anrufen?

  • Welche Schlichtungsstellen gibt es in Sachsen-Anhalt?

  • Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig?

  • Welche Schlichtungsstelle wähle ich aus?

  • Wie leite ich eine Schlichtung ein? (Antrag hier)

  • Wie bereite ich mich auf die Verhandlung vor?

  • Wie läuft die Verhandlung?

  • Was ist, wenn eine Partei nicht zum Termin erscheint?

  • Wie sieht es mit den allgemeinen Verjährungsfristen aus?

  • Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

  • Wie viel kostet die Anrufung der Schlichtungsstelle?

 

Das Faltblatt können Sie hier downloaden (pdf, 104 KB).

 

 
 

 

hier 2

            

  Aus dem Inhalt:

 

  • Nachbarn und Nachbargrundstücke

  • Geräusche, Gerüche und ähnliche Einwirkungen auf das Grundstück

  • Komposthaufen, Taubenschläge, Sammelgruben und sonstige störende Anlagen auf dem Grundstück

  • Zäune und Mauern

  • Bäume und Sträucher

  • Hecken

  • Überhängende Zweige und eindringende Wurzeln

  • Laubfall und Samenflug

  • Benutzung fremder Grundstücke

  • Nachbarschaftsgesetz(NbG)

 

 Das Faltblatt mit weiteren Ausführungen zum Nachbarrecht finden Sie hier.

 

 


 

 

Möchten Sie einen Antrag auf Schlichtung stellen, klicken Sie bitte hier.

 

 

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Sprechstunde der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Saale-Wipper findet jeden 1. Montag im Quartal von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Ratskeller der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten statt.

 

 

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

FB Bürgerservice

Frau Held oder Frau Härtge

Platz der Freundschaft 1

39439 Güsten

Tel.: 039262-877-214 / -215

Fax: 039262-877-133
E-Mail:

oder