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Abstimmung im vereinfachten schriftlichen Verfahren

 

Gemäß § 54 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann die Vertretung über Gegenstände einfacher Art im schriftlichen Verfahren beschließen.

Im Einvernehmen zwischen dem Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Alsleben (Saale) und dem Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Saale-Wipper wurde die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens festgelegt.

 

Laut § 54 Satz 3 KVG LSA gilt der oben beschriebene Beschlussvorschlag als angenommen, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.  

 

 


 

 

Stadt Alsleben (Saale)

 

Stadtrat - Umlaufverfahren vom 11.08.2023

 

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

 

  1. Beschluss einer Personalangelegenheit

Beschlussvorlage Alsleben AL 194/2023

 

Der Antrag gilt als angenommen, wenn bis 22.08.2023 kein Mitglied der Vertretung widerspricht.

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig entsprochen.

 

 


 

 

Gemeinde Plötzkau

 

Gemeinderat - Umlaufverfahren vom 23.08.2023

 

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

 

  1. Grundsatzbeschluss zu einer Kooperation im Glasfaserausbau

Beschlussvorlage Plötzkau PL 046/2023

 

Der Antrag gilt als angenommen, wenn bis 01.09.2023 kein Mitglied der Vertretung widerspricht.

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig entsprochen.