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Abstimmungen im vereinfachten schriftlichen Verfahren - Umlaufverfahren

 

Gemäß des am 10. November 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften sind Sonderregelungen für die kommunale Ebene geschaffen worden. Die vom Landtag festgestellte landesweite pandemische Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA eröffnet die Möglichkeit nach § 56a Abs. 3 KVG LSA Beschlussfassungen im Wege eines schriftlichen oder elektronischen Verfahrens durchzuführen.

 

Im Einvernehmen zwischen dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums und dem Verbandsgemeindebürgermeister wurde für einzelne Angelegenheiten die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens festgelegt.

Die jeweiligen Mandatsträger werden schriftlich um Abgabe ihres Votums

gebeten.

 

 

Gemeinde Plötzkau

 

Gemeinderat - Umlaufverfahren vom 15.07.2021

 

1.

Vergabe der Ingenieurleistungen Straßenbau II. BA Mühlweg Bründel

Beschlussvorlage Plötzkau PL 030/2021 (Status: nichtöffentlich)

 

 

Rückgabefrist: 26.07.2021

 


 

Stadt Alsleben (Saale)

 

Stadtrat - Umlaufverfahren vom 05.08.2021

 

1.

Beschluss zu einer Personalangelegenheit (hier: Einstellung)

Beschlussvorlage Alsleben AL 096/2021 (Status: nichtöffentlich)

 

Rückgabefrist: 19.08.2021