Abstimmungen im vereinfachten schriftlichen Verfahren - Umlaufverfahren
Gemäß des am 10. November 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften sind Sonderregelungen für die kommunale Ebene geschaffen worden. Die vom Landtag festgestellte landesweite pandemische Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA eröffnet die Möglichkeit nach § 56a Abs. 3 KVG LSA Beschlussfassungen im Wege eines schriftlichen oder elektronischen Verfahrens durchzuführen.
Im Einvernehmen zwischen dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums und dem Verbandsgemeindebürgermeister wurde für einzelne Angelegenheiten die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens festgelegt.
Die jeweiligen Mandatsträger werden schriftlich um Abgabe ihres Votums
gebeten.
Gemeinde Plötzkau
Gemeinderat - Umlaufverfahren vom 15.07.2021
1.
Vergabe der Ingenieurleistungen Straßenbau II. BA Mühlweg Bründel
Beschlussvorlage Plötzkau PL 030/2021 (Status: nichtöffentlich)
Rückgabefrist: 26.07.2021
Stadt Alsleben (Saale)
Stadtrat - Umlaufverfahren vom 05.08.2021
1.
Beschluss zu einer Personalangelegenheit (hier: Einstellung)
Beschlussvorlage Alsleben AL 096/2021 (Status: nichtöffentlich)
Rückgabefrist: 19.08.2021