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Zuschlagserteilungen


 

Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer

  • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift des AG

  • Vergabeverfahren

  • Auftragsgegenstand

  • Ort der Ausführung

  • Name des beauftragten Unternehmens

 

Nach § 19 Abs. 2 VOL/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  • Beschränkten und Freihändigen Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name des AG und dessen Beschaffungsstelle

  • Name des beauftragten Unternehmens

  • Vergabeart

  • Art und Umfang der Leistung

  • Zeitraum der Leistungserbringung

 


 

 

 

Auftragsgegenstand

eingestellt bis

Dokument

 

Ausbau Straße „Mühlweg“ 2. BA in 06425 Plötzkau OT Bründel

 

 

15.04.2022

 

Ausbau Straße „Mühlweg“ 2. BA in 06425 Plötzkau OT Bründel